Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Angebote

Der Empfänger ist verpflichtet, alle Angebote, Mitteilungen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Eine
Weitergabe an Dritte ist nur mit Zustimmung von Fa. Albion Xheladini gestattet. Wenn im Falle unbefugter
Weitergabe des Maklerangebotes ein Kauf-/Miet-/Pachtvertrag zwischen dem Dritten und dem nachgewiesenen
Verkäufer/Vermieter/Verpächter zu Stande kommt, hat der Auftraggeber diejenige Provision zu bezahlen, die er im Falle
des/der eigenen Erwerbs/Anmietung/Anpachtung hätte bezahlen müssen.

2. Vertragsabschluss

Die Angebote von Fa. Albion Xheladini sind freibleibend und unverbindlich. Ein/e Zwischenverkauf
bzw. -vermietung/ -verpachtung bleibt vorbehalten. Fa. Albion Xheladini nimmt keine Vermögensgegenstände entgegen,
die der Erfüllung vertraglicher Vereinbarungen zwischen Verkäufer und Käufer/Vermieter und Mieter/Verpächter und
Pächter dienen. Mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages/Mietvertrages/Pachtvertrages durch den Nachweis
und/oder die Vermittlung von Fa. Albion Xheladini ist zu deren Gunsten eine Provision verdient und fällig. Fa. Albion Xheladini hat Anspruch auf Anwesenheit beim Vertragsabschluss.

3. Provision

Für den Nachweis oder die Vermittlung zahlt der Empfänger des Angebotes unbeschadet einer
Maklerprovision der Gegenseite bei Erwerb/Anmietung/Pacht eines Objektes durch ihn, seinen Ehepartner bzw.
Lebensgefährten oder einen Verwandten die ausgewiesene Maklerprovision vom Wirtschaftswert des Vertrages unter
Einschluss aller damit zusammenhängenden Nebenabreden an Fa. Albion Xheladini. Die Maklerprovision ist bei
Abschluss des Vertrages durch unseren Nachweis oder unsere Vermittlung fällig. Die Provision ist auch dann zu
bezahlen, wenn ein wirtschaftlich gleichartiges oder gleichwertiges Geschäft zustande kommt. Handelt es sich beim
Käufer um einen Verbraucher und beim Maklerobjekt um ein Einfamilienhaus oder eine Wohnung und ist neben dem
Verkäufer auch mit dem Käufer ein Maklervertrag geschlossen worden, so zahlen beide Parteien im Erfolgsfall
Maklercourtage in derselben Höhe. Nachlässe wirken auch zugunsten der jeweils anderen Partei.

4. Doppeltätigkeit

Fa. Albion Xheladini ist berechtigt, auch für Interessenten entgeltlich tätig zu werden. Sie kann
außerdem den Auftrag in Zusammenarbeit mit Dritten, durchführen

5. Haftung

Hinsichtlich des Objektes ist Fa. Albion Xheladini auf die Auskünfte der Verkäufer, Vermieter, Verpächter,
Bauherren, Bauträger und Behörden angewiesen. Insoweit beruhen sämtliche Informationen auf den ungeprüften
Auskünften von Dritten. Eventuelle Berechnungen verstehen sich als unverbindliche Beispiele. Zu eigenen
Nachforschungen ist Fa. Albion Xheladini nicht verpflichtet. Fa. Albion Xheladini übernimmt deshalb keine Haftung für die
Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Die Haftung für
einfache Fahrlässigkeit ist bezüglich Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen, nicht jedoch für Schäden aus
Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Darüber hinaus kann Fa. Albion Xheladini für Objekte keine
Gewähr übernehmen und für die Bonität der Vertragspartner nicht haften.

6. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO
EU Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die Sie hier finden: ec.europa.eu/consumers/odr.

7. Schlichtungsstelle

Fa. Albion Xheladini nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverf. Verbraucherschlichtungsstelle teil.